Grundsätzlich richten sich die Kosten für einen Anwalt nach der gesetzlich festgelegten Rechtsanwaltsgebührenverordnung, kurz RVG genannt. Danach werden im Zivilrecht alle Gebühren nach dem Streitwert und den konkreten Aufwendungen des Rechtsanwaltes berechnet.
Trotzdessen sind individuelle Lösungen möglich im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung. Lassen Sie sich dazu vorab kostenlos informieren.
Der Gesetzgeber hat zudem Verbraucher im RVG geschützt, so dass für eine Erstberatung maximal 190,00 EUR anfallen, zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer. Wenn Sie über ein nur geringes Einkommen verfügen und daher die Kosten einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung nicht selbst aufbringen können, können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe und – im Falle eines späteren Rechtsstreites – Prozesskostenhilfe beantragen. In den meisten Fällen wird der Anwalt diese Formalien für sie erledigen.
Eine Kostenübernahme kann auch im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung teilweise abgedeckt werden.